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INFORMATION FÜR GÄSTE ÜBER DIE VERBINDLICHE ERFASSUNG VON PERSÖNLICHEN DATEN

 

Liebe Gäste,

Hiermit informieren wir Sie, dass die Beherbergungsdienstleister*in gemäß der geltenden Rechtsverordnungen* verpflichtet sind, nach dem 1. September 2021 die gesetzlich vorgeschriebenen personenbezogenen Daten jener Personen, die in Ungarn Beherbergungsdienstleistung in Anspruch nehmen, mit Hilfe eines Dokumentenlesers in einer Software zu speichern und sie in das sog. VIZA-System (Geschlossene Gäste-Informationsdatenbank) zu übermitteln.

Der Beherbergungsbetrieb kann auch Daten von Gästen unter 14 Jahren auf der Grundlage einer Erklärung eines Vertreters (z. B. Elternteil, Vormund) erfassen.

Die zu speichernden Daten:

  • Vorname und Nachname;
  • Vorname und Nachname bei der Geburt;
  • Geburtsort;
  • Geburtsdatum;
  • Geschlecht des Gastes;
  • Staatsangehörigkeit;
  • Vorname und Nachname der Mutter bei der Geburt (falls das Dokument diese enthält);
  • Identifikationsdaten des Personalausweises oder Reisedokumentes;
  • im Falle von Staatsangehörigen eines Drittstaates** Nummer des Einreisevisums oder der Aufenthaltserlaubnis, Datum und Ort der Einreise.

 

Zur Erfassung der Daten hat der Gast über 14 Jahren, der die Beherbergungsdienstleistung in Anspruch nimmt, dem Beherbergungsdienstleister*in seinen Personalausweis, Führerschein oder ein Reisedokument vorzulegen, das zur Identifizierung verwendet werden kann. Wird ein Dokument nicht vorgelegt, muss der Beherbergungsdienstleister*in die Beherbergungsdienstleistung ablehnen. Gemäß der Rechtsverordnung hat der Beherbergungsdienstleister das Recht, den Gast über 14 Jahren um den Personalausweis zu bitten, und der Gast ist verpflichtet, ihn vorzuweisen.

 

Bitte planen sie Ihre Reise und Ankunft entsprechend!

Vielen Dank für Ihre Kooperation!

 

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*GELTENDE RECHTSVORSCHRIFTEN:

· Ungarisches Gesetz CLVI. 2016 über die staatlichen Aufgaben bezüglich der Entwicklung von touristischen Regionen;

· Ungarische Regierungsvorschrift 235/2019. (15. X.) zur Umsetzung des Gesetzes über die staatlichen Aufgaben zur Entwicklung der Tourismusregionen;

· Ungarische Regierungsvorschrift 414/2015. (23. XII.) über die Ausstellung von Personalausweisen und die Regeln der einheitlichen Aufnahme von Gesichtsbildern und Unterschriften.

 

*Staatsangehöriger eines Drittstaates: sind Personen gemäß des ungarisches Gesetzes II 2007 über die Einreise und den Aufenthalt von Drittstaatsangehörigen