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AGB

  1.  Informationen über den Dienstanbieter

DENTAL-PANNONIA Gyógyidegenforgalmi Zrt. (im Folgenden als "Dienstleister" oder "Hotel" bezeichnet)

Standort: 9400 Sopron, Várkerület 75. 

Unternehmensregisternummer: 08-10-001687 

Adószám: 11463762-2-08 

EU-Mehrwertsteuernummer: HU11463762 

 

    1. Allgemeine Regeln

2.1 Diese "Allgemeinen Geschäftsbedingungen" regeln die Nutzung der Unterkunft des Dienstleisters, des Hotels Pannonia und seiner Dienstleistungen;

2.2 Besondere, individuelle Bedingungen sind nicht Bestandteil der Allgemeinen Geschäftsbedingungen, schließen aber den Abschluss gesonderter Vereinbarungen mit Reisebüros, Reiseveranstaltern, mit unterschiedlichen Bedingungen je nach Art des Geschäfts, nicht aus;

    1. Vertragspartei

3.1 Die vom Dienstleister erbrachten Leistungen werden vom Gast in Anspruch genommen. 

3.2 Wird der Auftrag für die Dienstleistungen direkt vom Gast an den Dienstleister erteilt, ist der Gast die Vertragspartei. Der Dienstleister und der Gast werden Vertragsparteien (im Folgenden "Parteien"), sofern die Voraussetzungen erfüllt sind;

3.3 Erfolgt die Bestellung der Dienstleistungen durch einen Dritten (im Folgenden Vermittler genannt) im Namen des Gastes, so richten sich die Bedingungen der Zusammenarbeit nach dem zwischen dem Dienstleister und dem Vermittler geschlossenen Vertrag. In diesem Fall ist der Dienstleister nicht verpflichtet, zu prüfen, ob der Dritte den Gast rechtmäßig vertritt.

    1. Zustandekommen des Vertrags, Art der Reservierung, Änderung, Mitteilung

4.1 Der Dienstleister wird auf die mündliche oder schriftliche Angebotsanfrage des Kunden ein Angebot unterbreiten.  Geht innerhalb von 48 Stunden nach Übersendung des Angebots kein konkreter Auftrag ein, erlischt die Verpflichtung des Dienstleisters zur Abgabe eines Angebots. Der Dienstanbieter ist berechtigt, schriftlich auf das Angebot zu verzichten, das Angebot vor Erteilung eines schriftlichen Auftrags zurückzuziehen oder bestimmte Bedingungen festzulegen. 

4.2 Der Vertrag kommt mit der schriftlichen Bestätigung der schriftlichen oder mündlichen Reservierung des Gastes durch den Leistungserbringer zustande und wird durch die Ankunft des Gastes im Hotel, die Belegung des Zimmers zu den angegebenen Buchungsbedingungen und die Entgegennahme der Schlüsselkarte ersetzt;

Eine Reservierung, Vereinbarung, Änderung oder mündliche Bestätigung durch den Dienstleister hat keinen vertraglichen Wert. 

4.3 Der Beherbergungsvertrag hat eine feste Laufzeit;

4.3.1 Wenn der Gast das Zimmer vor Ablauf der festgesetzten Frist endgültig verlässt oder schriftlich oder mündlich storniert und der Dienstleister dies schriftlich bestätigt, hat der Dienstleister Anspruch auf 100 % des Preises für die im Vertrag vereinbarte Leistung, einschließlich aller Zusatzleistungen, jedoch ausschließlich der örtlichen Kurtaxe. 
Der Dienstleister ist berechtigt, das vor Ablauf der Frist geräumte Zimmer weiterzuverkaufen. In diesem Fall ist der Dienstleister nicht zu einer Rückerstattung oder Entschädigung verpflichtet. 

4.3.2 Die Verlängerung der Beherbergungsleistung auf Veranlassung des Gastes bedarf der vorherigen Zustimmung des Dienstleisters. In diesem Fall kann der Dienstleister die Rückerstattung der bereits erbrachten Leistung verlangen. 

4.4 Jede Änderung und/oder Ergänzung des Vertrags bedarf der schriftlichen Vereinbarung, die von den Parteien unterzeichnet wird;

    1. Annullierungsbedingungen

5.1 Sofern das Hotel in seinem Angebot (einschließlich der Informationen auf seiner Website) keine anderen Bedingungen festgelegt hat, ist eine Stornierung der Beherbergungsleistung nicht möglich, ohne dass eine Vertragsstrafe fällig wird. 

    1. Hat der Vertragspartner die Inanspruchnahme der Beherbergungsleistung nicht durch Vorauszahlung, Kreditkartengarantie oder auf andere vertraglich vorgesehene Weise sichergestellt, ist der Dienstleister nicht verpflichtet, die Leistung zu erbringen.
    2. Hat der Vertragspartner die Inanspruchnahme der Beherbergungsleistungen durch Vorauszahlung, Kreditkartengarantie oder auf andere im Vertrag vorgesehene Weise gesichert und erscheint er am Anreisetag nicht bis 22.00 Uhr Ortszeit und gibt er nicht im Voraus an, dass er später anreisen wird, ist der Dienstleister berechtigt, das Zimmer für diesen Tag zu verkaufen und den vollen Betrag der Vorauszahlung, wie im Vertrag festgelegt, als Vertragsstrafe zu berechnen;
    3. Der Dienstleister kann in seinem schriftlichen Angebot und/oder seiner schriftlichen Bestätigung andere als die oben genannten spezifischen Bedingungen festlegen;
    4. Wenn der Gast eine bestehende Reservierung mit Zustimmung des Dienstleisters für einen späteren Zeitpunkt umbucht, hat der Gast Anspruch auf zusätzliche Leistungen auf der Grundlage der zum Zeitpunkt der Umbuchung geltenden Vertragsbedingungen und der zum Zeitpunkt der Umbuchung erhaltenen Bestätigung.
    5. Der Gast ist nicht berechtigt, vor seiner Ankunft andere als wahrscheinliche Angaben über die Inanspruchnahme der Dienstleistungen zu machen.
    6. Im Falle einer nachträglichen Abrechnung gilt der Preis für den jeweiligen Tag und für den jeweiligen Zimmertyp im Kanalmanager;

5.2 Bei Nichterscheinen ohne Vorankündigung werden in jedem Fall 100% der gebuchten Leistungen als Vertragsstrafe berechnet;

5.3 Die von Reisevermittlern, insbesondere auf den Websites von Online-Reisevermittlern, angegebenen Bedingungen gelten nur, wenn sie mit den vom Hotel angegebenen Bedingungen übereinstimmen. Im Falle einer Abweichung ist das gleichartige Angebot auf der Website des Hotels oder, falls dieses nicht vorhanden ist, diese Bedingungen maßgebend.

    1. Preise

6.1 Die aktuellen Zimmerpreise sind auf der Website des Hotels https://pannoniahotel.com abrufbar. Preislisten für andere Leistungen sind in den jeweiligen Hotelabteilungen erhältlich, auf schriftliche Anfrage stellt das Hotel eine aktuelle Preisliste zur Verfügung.

6.2 Der Dienstanbieter ist berechtigt, seine angekündigten Preise ohne vorherige Ankündigung zu ändern;

6.3 Bei der Mitteilung der Preise gibt der Dienstleister an, ob der von ihm angegebene Preis die in der geltenden ungarischen Gesetzgebung festgelegten Steuern (Mehrwertsteuer, IFA) enthält oder nicht;

6.4 Aktuelle Preisnachlässe, Werbeaktionen und andere Angebote werden auf der Website www.pannoniahotel.com veröffentlicht;

6.5 Bei der Buchung von Produkten zu Sonderkonditionen, bei der Buchung von Veranstaltungen oder bei der Buchung von mehr als 5 Zimmern (Gruppe) kann der Leistungserbringer abweichende Bedingungen und Zuschläge festlegen, die im Einzelvertrag geregelt sind.

6.6 Der Leistungserbringer gibt nur ein schriftliches Angebot ab. Die mündlich erteilten Informationen haben informativen Charakter, der Dienstleister ist nicht daran gebunden, insbesondere im Hinblick darauf, dass die Bedingungen für die Nutzung des Hotelservice und die Nutzungsbedingungen mündlich nicht im Detail beschrieben werden können.

6.7 Angebote, die über Instant-Messaging-Dienste oder andere Online-Plattformen gemacht werden, sind nicht erschöpfend und binden das Hotel für maximal einen Kalendertag in Bezug auf die darin ausdrücklich genannten Punkte. In nicht erwähnten Angelegenheiten sind die allgemeinen Angebote des Hotels oder diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen maßgebend.

    1. Zahlungsweise, Garantie

7.1 Der Leistungserbringer hat gegenüber dem Vertragspartner spätestens bei Ankunft im Hotel zu Beginn der Nutzung einen Anspruch auf Bezahlung der erbrachten Leistungen, kann aber auch die Möglichkeit einer späteren Bezahlung im Rahmen einer individuellen schriftlichen Vereinbarung vorsehen. Sofern nichts anderes vereinbart wurde, ist die Zahlung für die Reservierung innerhalb von 72 Stunden nach der Bestätigung des Dienstleisters fällig. 

7.2 Der Dienstleister garantiert die vertragsgemäße Nutzung des Dienstes und die Zahlung des Entgelts;  

    1. eine Kreditkartengarantie anfordern, wobei der Wert der bestellten und bestätigten Leistung auf der Kreditkarte gesperrt werden kann;
    2. kann eine Vorauszahlung des gesamten oder eines Teils des Teilnahmebetrags verlangen;

7.3 Die Rechnung des Vertragspartners wird wie folgt ausgestellt:  

    1. Die Rechnung wird gemäß den ungarischen Steuervorschriften in Forint ausgestellt. Der Preis der Dienstleistungen in Euro kann zum Tageskurs der Bank des Dienstleisters am Tag der Ankunft des Gastes umgerechnet werden.
    2. Mögliche Währungen für Barzahlung: HUF, EUR  
    3. Neben Barzahlungen akzeptiert der Dienstleister Vorabüberweisungen, SZÉP-Karten (OTP, MKB und K&H - von allen drei Unterkonten) und die folgenden Kreditkarten: Visa, EC/MC, Maestro, American Express;
    4. Wenn Sie online auf der Website des Hotels buchen, können Sie Ihre Reservierung mit den folgenden Methoden bezahlen:
      - Online-Zahlung mit Kreditkarte: OTP SimplePay oder Stripe.
      - Akzeptierte Kreditkarten: Maestro, MasterCard, Visa, American Express 
      - Online-Zahlung mit SZÉP-Karte: OTP SZÉP-Karte, MKB SZÉP-Karte, K&H SZÉP-Karte 

7.4 Die Kosten im Zusammenhang mit der Verwendung einer Zahlungsmethode werden von der Vertragspartei getragen;

7.5 Sofern von der Vertragspartei nicht anders angegeben, wird die Rechnung vom Dienstleister auf elektronischem Wege ausgestellt und an die von der Vertragspartei angegebene E-Mail-Adresse gesandt;

    1. Wie und unter welchen Bedingungen Sie den Dienst nutzen können

8.1 Der Gast kann das Hotelzimmer zu der vom Hotel am Anreisetag angegebenen Zeit reservieren (Check in) und muss das Hotelzimmer zu der am Abreisetag angegebenen Zeit verlassen (Check out).

8.2 Dem Gast ist es nicht gestattet, dritte Personen, die sich nicht an der Rezeption des Hotels angemeldet haben, ohne vorherige Ankündigung in das Hotelzimmer zu lassen. Ein Verstoß gegen diese Bestimmung zieht eine Strafzahlung in Höhe von 100.000 HUF pro Tag nach sich, wobei die Haftung des Gastes davon unberührt bleibt. Der Gast haftet für alle Schäden oder Verletzungen, die durch Personen verursacht werden, die ohne vorherige Anmeldung an der Rezeption erscheinen.

8.3 Der Gast darf Verkaufstätigkeiten im Hotel nur mit vorheriger schriftlicher Genehmigung durchführen.

8.4 Der Gast darf in den öffentlichen Bereichen des Hotels Gäste zu geschäftlichen Zwecken nur mit vorheriger schriftlicher Genehmigung empfangen. Ein Verstoß gegen diese Bestimmung zieht eine Strafe von 100.000 HUF pro Tag nach sich, die die sonstige Haftung des Gastes nicht berührt. Der Gast haftet für alle Schäden, die durch unangemeldet eintreffende Personen verursacht werden, ohne Einschränkung und ohne Haftung.

8.5 Der Gast ist verpflichtet, die vorherige schriftliche Genehmigung des Hotels einzuholen, wenn mehr als zwei Personen gleichzeitig oder nacheinander in Gemeinschaftsräumen untergebracht werden sollen. Ein Verstoß gegen diese Bestimmung zieht eine Strafe von 100.000 HUF pro Tag nach sich, die die sonstige Haftung des Gastes nicht berührt. Der Gast haftet uneingeschränkt und gesamtschuldnerisch für alle Schäden, die durch unangemeldet eintreffende Personen verursacht werden.

8.6 Wird das Zimmer des Gastes von einem Gast belegt, der nicht gesetzeskonform an der Hotelrezeption angemeldet ist, so hat der Gast eine Strafe in Höhe von EUR 400,- pro angemeldeter Gastnacht zu zahlen, insbesondere im Hinblick auf die Verpflichtung des Hotels, alle Gäste gesetzeskonform anzumelden und die Androhung schwerwiegender Sanktionen im Falle der Nichtanmeldung.

    1. Haustiere

9.1 Haustiere sind in den Unterkünften des Dienstleisters grundsätzlich erlaubt, können aber unter Aufsicht des Gastes im Hotelzimmer gehalten werden. Sie dürfen die Gemeinschaftsbereiche nutzen, um Zugang zu den Zimmern zu erhalten, aber andere Bereiche (Restaurant, Fitness, Wellness usw.) sind für Haustiere nicht zugänglich.

9.2 Der Gast haftet in vollem Umfang für Schäden, die durch sein Haustier verursacht werden. Im Falle eines Haustieres im Hotel gehen die Parteien davon aus, dass die typischen Schäden, die durch das Haustier im Zimmer verursacht werden (z. B. Kauen an Stuhlbeinen, Ausreißen von Stoffen, Verschmutzung des Teppichs), durch das Haustier verursacht wurden und der Gast diese zu ersetzen hat;

9.3 Blindenhunde sind erlaubt.  

9.4 Der Dienstleister erhebt eine gesonderte Gebühr für Haustiere  

9.5 Die Parteien erklären, dass, wenn die Gebühr für das Haustier bei der Ankunft nicht im Voraus bezahlt wurde, davon ausgegangen wird, dass sich das Haustier unerlaubt im Hotel aufhält.

9.6 Die Verletzung dieser Bestimmung zieht die Verpflichtung zur Zahlung einer Strafe von 100.000 HUF pro Tag nach sich, wobei die sonstige Haftung unberührt bleibt.

9.7 Verursacht das Verhalten des Haustieres einen erheblichen Mehraufwand bei der Reinigung oder ist es mit dem guten Geschmack nicht vereinbar (z. B. Tierurin oder -kot im Zimmer, im Bad usw.), so ist der Eigentümer verpflichtet, eine Strafe von 20.000 HUF pro Zimmernacht zu zahlen.

    1. Weigerung, den Vertrag zu erfüllen, Beendigung der Leistungspflicht

10.1 Der Leistungserbringer ist berechtigt, den Beherbergungsvertrag mit sofortiger Wirkung zu kündigen und damit die Leistungserbringung zu verweigern, wenn;

    1. Der Gast benutzt das Zimmer oder die Einrichtung nicht für den vorgesehenen Zweck;
    2. der Gast die Sicherheitsregeln und -vorschriften der Unterkunft nicht einhält, sich dem Personal gegenüber unangemessen oder unhöflich verhält, unter Alkohol- oder Drogeneinfluss steht oder sich bedrohlich, beleidigend oder auf andere Weise inakzeptabel verhält;
    3. Der Gast leidet an einer ansteckenden Krankheit oder hält sich nicht an die vom Gesetz oder vom Dienstleister im Falle einer Epidemie eingeführten Schutzmaßnahmen 
    4. die Vertragspartei ihrer Verpflichtung zur Zahlung eines Vorschusses gemäß dem Vertrag nicht bis zu dem festgelegten Datum nachkommt 
    5. der Gast droht, den Ruf des Dienstleisters zu schädigen, auch wenn es dafür keinen vernünftigen Grund im Rahmen der vertraglichen Rechte und Pflichten gibt;

10.2 Die Stornierung aus den oben genannten Gründen kann auf das Verhalten des Gastes zurückzuführen sein; in diesem Fall hat der Dienstleister Anspruch auf den vollen Wert der Reservierung. 

10.3 Wird der Vertrag zwischen den Parteien aus Gründen "höherer Gewalt" nicht erfüllt, wird der Vertrag aufgelöst. 

10.4 Wenn der Dienstleister gegenüber dem Gast eine Rückerstattungsverpflichtung hat, ist er berechtigt, den Betrag der von Dritten (z. B. Vermittlern (z. B. Accommodation.hu, Booking.com)) erhobenen Provision von dem zu erstattenden Betrag abzuziehen;

10.5 Wenn die Dienstleistung auf Wunsch des Gastes oder aus Gründen, die im Interesse des Gastes liegen, umgebucht oder storniert wird, ist der Dienstleister berechtigt, eine Verwaltungsgebühr in Höhe von 5.000 HUF zu erheben, wobei die Verwaltungsgebühr 20 % des Gesamtwertes der Reservierung nicht überschreiten darf;

    1. Platzierungsgarantie

11.1 Kann der Dienstleister aus eigenem Verschulden (z.B. Überlastung, vorübergehende Betriebsstörungen usw.) die vertraglich vorgesehenen Leistungen nicht erbringen, so hat er den Kunden unverzüglich darüber zu informieren.  

11.2 Der Dienstleister ist verpflichtet, dem Gast bei der Buchung einer Unterkunft in einer anderen Unterkunft behilflich zu sein, wenn der Gast dies wünscht;

11.3 Kommt der Dienstleister dieser Verpflichtung in vollem Umfang nach oder nimmt der Gast die ihm angebotene Ersatzunterkunft an, so kann die Vertragspartei keine nachträgliche Entschädigung verlangen. 

11.4 Der Gast ist nicht verpflichtet, ein anderes vom Dienstleister angebotenes Hotel zu akzeptieren und kann die Reservierung ohne weitere Rechtsfolgen stornieren;

Die Dienstleistung ist an die Bedingung geknüpft, dass die geltenden staatlichen Maßnahmen die Erbringung der Hoteldienstleistung zulassen. 

    1. Krankheit oder Tod des Gastes

12.1 Wenn der Gast während der Inanspruchnahme der Beherbergungsleistung erkrankt und nicht in der Lage ist, selbst zu handeln, bietet der Dienstleister medizinische Hilfe an;

12.2 Bei Krankheit/Tod des Gastes hat der Dienstleister gegenüber den Angehörigen, Erben oder Rechnungsstellern des Erkrankten/Verstorbenen Anspruch auf Ersatz der Arzt- und Verfahrenskosten, des Wertes der vor dem Tod in Anspruch genommenen Leistungen sowie der durch die Krankheit/den Tod verursachten Schäden an Geräten und Einrichtungsgegenständen. 

12.3 Wird dem Gast von den Behörden eine Hausquarantäne auferlegt, ist der Gast verpflichtet, dem Dienstleister die Servicegebühr für die eventuelle Verlängerung der Reservierung zu zahlen;

    1. Rechte der Vertragspartei

13.1 Der Gast hat nach dem Vertrag Anspruch auf die zweckentsprechende Nutzung des bestellten Zimmers und der Einrichtungen der Unterkunft, die zum normalen Leistungsumfang gehören und keinen besonderen Bedingungen unterliegen.

13.2 Der Gast kann eine Beschwerde über die Erbringung der Dienstleistungen des Dienstleisters während des Aufenthalts in der Unterkunft einreichen. Während dieses Zeitraums verpflichtet sich der Dienstleister, jede ihm vorgelegte (oder von ihm aufgezeichnete) Beschwerde mit einem schriftlichen Nachweis zu bearbeiten.

13.3 Das Recht des Gastes auf Reklamation erlischt nach der Abreise aus der Unterkunft.

    1. Verpflichtungen der Vertragspartei

14.1 Die Vertragspartei zahlt das Entgelt für die im Vertrag bestellten Leistungen zu dem im Vertrag festgelegten Zeitpunkt und in der dort festgelegten Weise;

14.2 Der Gast hat dafür zu sorgen, dass Kinder unter 18 Jahren, die unter der Verantwortung des Gastes stehen, nur unter Aufsicht eines Erwachsenen stehen.

14.3 Es ist dem Gast nicht gestattet, eigene Speisen und Getränke in die gastronomischen Einrichtungen des Hotels mitzubringen.

14.4 Der Gast ist verpflichtet, sich an die Hausordnung des Dienstleisters zu halten. 

    1. Haftung der Vertragspartei für Schäden

15.1 Der Gast haftet für alle Schäden und Verluste, die dem Leistungserbringer oder Dritten durch das Verschulden des Gastes oder seiner Begleitperson oder anderer Personen, die unter seiner Verantwortung stehen, entstehen. Diese Haftung gilt auch dann, wenn der Geschädigte berechtigt ist, den Ersatz seines Schadens direkt vom Dienstleister zu verlangen.

15.2. Der Gast erkennt ausdrücklich an, dass das Hotel ein Nichtraucherhotel ist und sich nach den Bestimmungen des Nichtraucherhotel- und Nichtraucherschutzgesetzes zu verhalten hat.

15.3. Alle Bereiche des Hotels, einschließlich der offenen Bereiche unter freiem Himmel, wie z.B. das Dach, sind Nichtraucherbereiche. Der Gast ist verpflichtet, für jeden Verstoß gegen das Rauchverbot einen Betrag von 400 HUF als Entschädigung/Strafe zu zahlen. Das Hotel kann den Betrag einseitig herabsetzen, bei Nichtbezahlung des herabgesetzten Betrages zum Fälligkeitstermin kann das Hotel jedoch den ursprünglichen Betrag einfordern;

    1. Rechte des Dienstanbieters
    1. a) Kommt der Gast seiner Verpflichtung zur Zahlung des Entgelts für die in Anspruch genommenen oder im Vertrag bestellten, aber nicht in Anspruch genommenen Leistungen nicht nach, so steht dem Leistungserbringer zur Sicherung seiner Forderungen ein Pfandrecht an den persönlichen Gegenständen des Gastes zu, die er in das Hotel mitgebracht hat.
    2. b) Der Dienstleister ist berechtigt, bestimmte Leistungen aufgrund einer durch die Coronavirus-Krise verursachten Pandemie einzuschränken, einzustellen oder zu ändern. In diesem Fall hat der Gast keinen Anspruch auf Entschädigung, wenn der Wert der Dienstleistung im Verhältnis zum Wert der gesamten Buchung geringfügig ist. Übersteigt der Wert der Leistung 10 % des Buchungswerts, so hat der Gast Anspruch auf Entschädigung für den Preis der ganz oder teilweise nicht in Anspruch genommenen Leistung.
    1. Die Verpflichtung des Dienstanbieters 

17.1 Der Dienstanbieter muss: 

    1. die im Rahmen des Vertrages bestellten Unterkünfte und sonstigen Dienstleistungen in Übereinstimmung mit den geltenden Vorschriften und Dienstleistungsnormen zu erbringen.
    2. die schriftliche Beschwerde des Gastes zu prüfen und die notwendigen Schritte zur Behebung des Problems zu unternehmen, die schriftlich festgehalten werden müssen. 

 

    1. Die Haftung des Dienstanbieters für Schäden

18.1 Der Dienstleister haftet für alle Schäden, die dem Gast in seinen Einrichtungen durch das Verschulden des Dienstleisters oder seiner Mitarbeiter entstehen;

18.1.1 Der Dienstleister haftet nicht für Schäden, die durch eine unabwendbare Ursache außerhalb der Kontrolle der Mitarbeiter und Gäste des Dienstleisters oder durch den Gast selbst verursacht wurden;

18.1.2 Der Dienstleister kann Orte im Hotel benennen, die der Gast nicht betreten darf. Der Dienstleister haftet nicht für Schäden oder Verletzungen, die an solchen Orten verursacht werden. 

18.1.3 Der Gast ist verpflichtet, einen von ihm erlittenen Schaden unverzüglich dem Hotel zu melden und dem Hotel alle erforderlichen Auskünfte zu erteilen, die zur Klärung der Schadensumstände und ggf. zur polizeilichen Anzeige/Polizeiverfahren erforderlich sind;

18.2 Der Dienstleister haftet auch für Schäden, die dem Gast durch den Verlust, die Zerstörung oder die Beschädigung von Sachen des Gastes entstehen, wenn der Gast diese an dem vom Dienstleister bezeichneten oder üblicherweise bezeichneten Ort oder in seinem Zimmer deponiert hat oder wenn der Gast sie einem zur Entgegennahme berechtigten Mitarbeiter des Dienstleisters übergeben hat;

18.2.1 Für Kostbarkeiten, Wertpapiere und Bargeld haftet der Dienstleister nur, wenn er diese ausdrücklich zur Verwahrung übernommen hat oder wenn der Schaden aus einem Grund entstanden ist, für den er nach den allgemeinen Regeln haftet. In diesem Fall obliegt die Beweislast dem Gast;

18.2.2 Das Hotel verfügt über ein automatisches Schlüsselabfrage- und Kamerasystem. Der Gast ist verpflichtet, sein Zimmer stets verschlossen zu halten, sich beim Verlassen des Zimmers zu vergewissern, dass die Tür ordnungsgemäß verschlossen ist und sich auch bei geringer Gewalteinwirkung nicht öffnet;

18.3 Der Höchstbetrag der Entschädigung darf das Zwanzigfache des täglichen Zimmerpreises gemäß dem Vertrag nicht überschreiten, es sei denn, der Schaden ist geringer als dieser Betrag, und der Höchstbetrag der Entschädigung darf 1.000.000 HUF pro Zimmer nicht überschreiten.

18.4 Im Einzelfall ist das örtliche Recht maßgebend. 

18.5 Die Parteien erklären, dass der Anspruch am 14. Kalendertag nach der Abreise aus dem Hotel automatisch verjährt. Der Gast verfügt über eine Frist von 7 Kalendertagen, um die Verjährung schriftlich bei einem Gericht oder einer anderen Behörde einzuklagen.

18.6 Die Parteien erklären, dass die Verjährung eines Anspruchs durch die schriftliche oder sonstige Anmeldung des Anspruchs beim Hotel nicht unterbrochen wird.

18.7 Der Gast erklärt, dass er auf die Geltendmachung seines Anspruchs verzichtet, wenn begründeter Anlass zu der Annahme besteht, dass eine Zeugenaussage oder eine Videoaufzeichnung für einen kurzen Zeitraum in Bezug auf seinen Anspruch zur Verfügung stehen würde, er aber seinen Anspruch nicht unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von zwei Kalendertagen nach der Abreise schriftlich geltend macht. In Anbetracht der Datenschutzbestimmungen, der zeitlichen Begrenzung dieser Beweismittel, insbesondere der zeitlich begrenzten Verfügbarkeit etwaiger Videoaufzeichnungen, wird die Unterlassung eines solchen Hinweises die Beweisführung unverhältnismäßig erschweren, und beide Parteien erkennen an, dass das Recht zur Geltendmachung eines solchen Anspruchs zeitlich begrenzt sein wird.

18.8 Der Gast kann jederzeit in Übereinstimmung mit den Datenschutzbestimmungen schriftlich verlangen, dass nur relevante Beweismittel, wie z.B. Videoaufzeichnungen, aufbewahrt werden, wobei der Verzicht auf die Geltendmachung von Ansprüchen nach Ziffer 18.7 nicht gilt.

18.9 Wenn der Gast die offene Rechnung bei der Abreise nicht begleicht, hat er, sofern die Parteien nicht im Voraus schriftlich etwas anderes vereinbart haben, eine Vertragsstrafe in Höhe von 50.000 HUF zu zahlen, die die Zahlungs- und sonstigen Verpflichtungen des Gastes nicht berührt.

    1. Vertraulichkeit

Der Dienstanbieter handelt in Übereinstimmung mit den Bestimmungen seiner Datenschutzpolitik. 

    1. Vis major

Im Falle einer Ursache oder eines Umstands (z. B. Krieg, Brand, Überschwemmung, widrige Witterungsverhältnisse, Stromausfall, Auftreten einer bisher unbekannten Epidemie), auf den eine Partei keinen Einfluss hat (höhere Gewalt), ist jede Partei von der Erfüllung ihrer vertraglichen Verpflichtungen befreit, solange diese Ursache oder dieser Umstand besteht. Die Parteien verpflichten sich, sich nach besten Kräften zu bemühen, die Möglichkeit des Auftretens solcher Ursachen oder Umstände zu minimieren und dadurch verursachte Schäden oder Verzögerungen so schnell wie möglich zu beheben;

Führt die höhere Gewalt nur dazu, dass bestimmte Leistungen nicht erbracht werden können, ist der Dienstleister berechtigt, die von der höheren Gewalt nicht betroffenen Leistungen in Rechnung zu stellen, sofern die Beherbergungsleistung nicht beeinträchtigt wird;

Eine durch COVID19 verursachte epidemische Situation wird nicht als höhere Gewalt angesehen, da zum Zeitpunkt der Buchung vorhersehbar ist, dass es zu epidemischen Maßnahmen kommen kann.  

    1. Auf die Beziehungen zwischen den Parteien anwendbares Recht, zuständiges Gericht

Das Rechtsverhältnis zwischen dem Dienstleister und der Vertragspartei unterliegt dem ungarischen Recht. Alle Streitigkeiten, die sich aus dem Dienstleistungsvertrag ergeben, werden von dem nach dem Ort der Dienstleistung zuständigen Gericht entschieden;

Letzte Änderung am 31.03.2022.